Skip to main content

Blankoverordnung Physiotherapie

Behandlung von orthopädischen Diagnosen für Schulterpatienten via Blankoverordnung.

Wir freuen uns, Ihnen ab dem 1. November 2024 im Rahmen der Blankoverordnung eine noch flexiblere und individuellere physiotherapeutische Behandlung für Schulterbeschwerden anbieten zu können. Die Blankoverordnung ermöglicht es uns, als Physiotherapeuten mehr Entscheidungsfreiheit in der Therapieplanung zu haben, um Ihre Genesung optimal zu unterstützen.

Unser Therapie­ansatz für Schulter­beschwerden

Schulterbeschwerden sind häufig komplex und können verschiedene Ursachen haben. Dank der Blankoverordnung können wir die Behandlung flexibler gestalten und individuell auf Ihre Beschwerden und Fortschritte eingehen.

Unser Behandlungsspektrum umfasst:

  • Physiotherapeutische Diagnostik: Eine detaillierte Untersuchung zur genauen Feststellung Ihrer Beschwerden.
  • Krankengymnastik: Gezielte Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Stärkung der Muskulatur.
  • Manuelle Therapie: Spezielle Handgriffe zur Mobilisierung der Schultergelenke.
  • Trainingstherapie: Muskelaufbau- und Stabilitätsübungen unter Anleitung unserer Physiotherapeuten.
  • Individuelle Behandlungspläne: Anpassung der Behandlung in Abhängigkeit von Ihrem Fortschritt.

Was bedeutet die Blankoverordnung für Sie als Patient?

Die Blankoverordnung erlaubt es uns, nach einer physiotherapeutischen Diagnostik die Anzahl und Frequenz der Behandlungen selbst zu bestimmen. So können wir die Therapie optimal an Ihren individuellen Heilungsprozess anpassen und entscheiden, welche Maßnahmen und in welchem Umfang am besten für Ihre Genesung sind.

Jetzt Termin vereinbaren

Sie haben eine Blankoverordnung erhalten? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur individuellen Physiotherapie an einem unserer 4 Standorte in und um Bremen.

Huchting: 0421 82 87 59 0

Stader Straße: 0421 16 34 73 1

Weyhe: 04203 88 99

Findorff: 0421 37 80 112

Häufig gestellte Fragen zur Blankoverordnung (Q&A)

Was ist die Blankoverordnung und wie unterscheidet sie sich von einer herkömmlichen Verordnung?

Die Blankoverordnung gibt uns als Physiotherapeuten mehr Freiheiten bei der Therapieplanung. Während bei einer herkömmlichen Verordnung der Arzt die Anzahl und Frequenz der Behandlungseinheiten vorgibt, übernehmen wir diese Entscheidung auf Basis einer detaillierten Untersuchung. Dies bedeutet, dass Ihre Therapie flexibler und zielgerichteter gestaltet werden kann.

Welche Schulterbeschwerden werden über die Blankoverordnung behandelt?

Zunächst gilt die Blankoverordnung für alle Schulter-Diagnosen. Dies umfasst z.B. Schultersteife, Rotatorenmanschettenverletzungen, Impingement-Syndrome, aber auch Frakturen oder sonstige Verletzungen. Sollte Ihre Diagnose in den Geltungsbereich der Blankoverordnung fallen, profitieren Sie von dieser neuen Regelung.

Wie läuft eine Behandlung bei uns ab?

Zu Beginn erstellen wir eine umfassende physiotherapeutische Diagnostik, die unter anderem eine Untersuchung der Beweglichkeit, Kraft und Funktion der Schulter umfasst. Dabei kommen bestimmte Assessments und international anerkannte Tests zum Einsatz, so dass wir Ihre Problematik bestmöglich eingrenzen und behandeln können. Auf Basis dieser Diagnostik entwickeln wir einen individuellen Behandlungsplan.

Sind Ihre Physiotherapeuten besonders im Umgang mit Schulterpatienten geschult?

Ja, unsere Therapeuten sind speziell im Umgang mit Schulterbeschwerden geschult. Um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Behandlung erhalten, nehmen unsere Physiotherapeuten regelmäßig an Fortbildungen teil, insbesondere im Bereich der Schultertherapie. Diese Spezialisierungen ermöglichen es uns, gezielte Behandlungsstrategien zu entwickeln, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Besonders im Rahmen der neuen Blankoverordnung können wir unsere Expertise optimal einsetzen, um eine effektive und flexible Therapie für Sie zu gestalten.

Wie wird die Blankoverordnung abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt weiterhin über die gesetzliche Krankenkasse, wie bei herkömmlichen Verordnungen auch. Allerdings entscheiden wir, wie oft und welche Maßnahmen für Ihre Genesung am sinnvollsten sind. Für Sie ändert sich dabei nichts in der Zuzahlungspflicht, außer es werden besondere Maßnahmen abgesprochen.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Ja, wie bei herkömmlichen Verordnungen fällt auch bei der Blankoverordnung eine gesetzlich zu entrichtende Zuzahlung an. Diese richtet sich nach der Anzahl der Art der durchgeführten Behandlungen. Sie haben jedoch das Recht auf Rückerstattung, falls weniger Behandlungen durchgeführt werden, als ursprünglich geplant.

Was muss der Arzt auf dem Rezept vermerken?

Der Arzt trägt lediglich das Wort „BLANKOVERORDNUNG“ in das dafür vorgesehene Feld auf dem Rezept ein. Die Anzahl der Behandlungseinheiten und die Therapiefrequenz lässt er frei, sodass wir die Planung übernehmen.